Vorrats-GmbH und UG für Zeitarbeitsunternehmen

Angebot Vorrata Vorratsgesellschaften ArbeitnehmerüberlassungWenn Sie Arbeitnehmer an Dritte verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Die Beantragung einer solchen Erlaubnis ist langwierig und nicht immer erfolgreich. Diese Unwägbarkeiten können Sie durch den Kauf einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die bereits über eine behördliche Erlaubnis verfügt, eliminieren. Der Kauf einer entsprechenden Gesellschaft ermöglicht Ihnen außerdem die Fortsetzung Ihres Geschäftsbetriebs, sofern Sie vergessen haben, eine befristete Erlaubnis rechtzeitig zu verlängern. Da unsere Vorratsgesellschaften bereits ins Handelsregister eingetragen sind, genügen Sie nach dem Erwerb nicht nur den Anforderungen des AÜG, sondern genießen auch sofort den vollen Haftungsschutz gemäß GmbH-Gesetz. Selbstverständlich können Sie auch Ihre neue Firma sofort und ohne den Zusatz „in Gründung“ verwenden.

Leistungsbeschreibung

Das Eigenkapital der GmbH beträgt 35.000 Euro und setzt sich aus dem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro sowie Rücklagen in Höhe von 10.000 Euro zusammen. Bei den Rücklagen handelt es sich um Liquide Mittel (Liquiditätsreserve), auf die die Bundesagentur für Arbeit seit August 2019 besteht.

Die UG verfügt über ein Stammkapital von 10.000 Euro (Mindeskapital für Arbeitnehmerüberlasser) sowie über die mittlerweile durch die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich vorgeschriebenen Liquiden Mittel in Höhe von 10.000 Euro. Das Eigenkapital der UG beträgt also insgesamt 20.000 Euro.

Jede Gesellschaft verfügt über ein Konto bei einer deutschen Großbank auf dem das Eigenkapital in Höhe von 35.000 Euro (GmbH) bzw. 20.000 Euro (UG) deponiert ist. Für Sie als Käufer besteht die Möglichkeit, das Konto zu übernehmen oder das Eigenkapital zu transferieren.

Die Gesellschaft ist beim Finanzamt bereits steuerlich erfasst und hat eine gültige Steuernummer.

Auf Wunsch kann der Kauf einer GmbH oder UG mit Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung innerhalb weniger Tage abgewickelt werden.

Bei der Übertragung erhält der Käufer alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt, dazu zählen insbesondere

  • die Gründungsurkunde der Gesellschaft
  • der Handelsregisterauszug der Gesellschaft
  • die Eintragungsnachricht des Registergerichts
  • die Eröffnungsbilanz
  • die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einschließlich Steuernummer
  • die Kopien aller Kontoauszüge der Gesellschaft
  • und die Dokumente zur Kontoübertragung

Zusätzlich erhält der Käufer folgende brachenspezifische Dokumente

  • die Urkunde über die behördliche Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit
  • einen Muster-Arbeitsvertrag für Leiharbeiter
  • einen Mustervertrag für Entleiher (Überlassungsvertrag)
  • Wichtige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitnehmerüberlassung
  • Information an alle Inhaber einer Verleiherlaubnis zur Baubetriebe-Eigenschaft von Entleihern nach § 1b AÜG
  • Hinweise der Agentur für Arbeit für den Erlaubnisinhaber
  • Merkblatt für Leiharbeitnehmer/-innen
  • Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmern
  • Merkblatt für die Statistik nach § 8 AÜG
  • Formvordruck für die Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1 a AÜG

Kaufpreis und Gründungskosten

  • Über den Kaufpreis einer GmbH oder UG mit behördlicher Erlaubnis nach § 1 AÜG informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Kaufpreis inkludiert stets das Eigenkapital in Höhe von 35.000 bzw. 20.000 Euro sowie ein Agio für die Gründungskosten, das auch die Gebühren und Auslagen gem. § 2a AÜG einschließt.
  • Beim Erwerb einer GmbH oder UG mit Arbeitnehmerüberlassung können Sie den Kaufpreis binnen drei Tagen nach Beurkundung entrichten. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Kaufpreis im Voraus auf eines unserer Konten oder ein Notar-Anderkonto (Treuhandkonto) zu überweisen. Das Eigenkapital darf nach Übertragung der Gesellschaft nicht mehr bar an den neuen Geschäftsführer ausgehändigt werden. Diese gängige Praxis wurde durch die Bundesagentur für Arbeit leider untersagt.

Notar- und Gerichtsgebühren für die Übertragung der Gesellschaft

  • Die Notar- und Gerichtskosten für die Übertragung der Gesellschaft auf den Käufer sind im Kaufpreis nicht enthalten und müssen von Ihnen zusätzlich entrichtet werden.
  • Die Höhe dieser Kosten hängt auch davon ab, welche und wie viele Änderungen Sie vornehmen möchten, ob Sie zum Beispiel das Stammkapital erhöhen oder mehrere Geschäftsführer bestellen. Bei einer einfachen Übernahme (ein Geschäftsführer, keine Kapitalerhöhung) müssen Sie sowohl bei einer GmbH als auch bei einer UG mit einem Betrag von etwa 900 Euro rechnen.
  • Notarinnen und Notare sind an die Bestimmungen des Notar- und Gerichtskostengesetzes (GNotKG) gebunden. Die Kostensätze sind deshalb im gesamten Bundesgebiet annähernd gleich und nicht verhandelbar. Notaren ist es berufsrechtlich strikt untersagt, für die Vermittlung von Kunden Prämien auszuloben, sie dürfen Großkunden auch keine Preisnachlässe gewähren.

Ablauf

  • Kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail, gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen . Wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
  • Wenn Sie sich für den Kauf einer unserer Vorratsgesellschaften entscheiden, vereinbaren wir zeitnah einen Notartermin, entweder an einem unserer Standorte in Berlin und Essen oder bei einem Notar Ihrer Wahl in ganz Deutschland.
  • Nach Übertragung der Gesellschaft ist diese sofort einsatzfähig. Die Firma muss nicht um den Zusatz „in Gründung“ ergänzt werden.
    Wir arbeiten flott, die Transaktion kann auf Wunsch auch innerhalb weniger Tage abgewickelt werden.

Die Vorrata ist auf die Gründung von Gesellschaften für die Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert und verfügt in diesem Geschäftsfeld über jahrelange Erfahrung. Bei unseren kompetenten Beratern sind Sie in besten Händen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

 

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