Vorrats-GmbH oder UG mit Arbeitnehmerüberlassung

AÜ Erlaubnis kaufen Vorrata VorratsgesellschaftenSie möchten eine Vorrats-GmbH mit Arbeitnehmerüberlassung oder eine entsprechende UG kaufen? Wir sind auf dieses Geschäftsfeld spezialisiert und erläutern Ihnen in den nächsten Abschnitten detailliert, welche Vorteile der Kauf einer Vorratsgesellschaft für Sie hat und worauf Sie dabei achten sollten.

Vorrats-GmbH mit Arbeitnehmerüberlassung – was passiert, wenn die behördliche Erlaubnis fehlt?

Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland streng reguliert. Wer Arbeitnehmer ohne die nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erforderliche Erlaubnis verleiht, muss mit Bußgeldern von 30.000 Euro je Fall rechnen. Besonders schwer wiegt dabei, dass die Bußgelder nicht nur gegen Sie als Verleiher, sondern auch gegen Ihre Kunden als Entleiher verhängt werden. In solchen Fällen droht nicht nur der sofortige Abbruch der Geschäftsbeziehungen. Neben einer Regressnahme ist außerdem mit einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 Gewerbeordnung (GewO) zu rechnen, die Ihre gesamte Existenz gefährden kann. Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollten Sie deshalb nicht auf die leichte Schulter nehmen und bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sicherstellen, dass die obligatorische Erlaubnis vorliegt. Das gleiche gilt für die rechtzeitige Verlängerung einer einmal gewährten Erlaubnis. Dazu können Sie selbst einen Antrag stellen oder eine Vorrats-GmbH mit Arbeitnehmerüberlassung bzw. eine entsprechende Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) erwerben.

Welche Vorteile hat der Kauf einer Vorrats-GmbH mit Arbeitnehmerüberlassung für Sie?

Der bürokratische Aufwand, der mit einem Antrag nach § 2 AÜG verbunden ist, ist nicht zu unterschätzen und bindet Ressourcen, die Sie sehr viel effektiver in Ihren eigentlichen Geschäftsbetrieb investieren können. Ein weiterer kritischer Faktor ist die Zeit. Der Antrag muss bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, die oft Wochen braucht, bis sie mit der Bearbeitung des Vorgangs überhaupt beginnt. Der Kauf einer Vorrats-GmbH mit Arbeitnehmerüberlassung oder einer entsprechenden UG lässt sich dagegen innerhalb weniger Tage, falls erforderlich sogar innerhalb 24 Stunden, abwickeln. Ihr Geschäftsvorhaben hängt also nicht in der Luft, Sie können stattdessen sofort starten und müssen nicht befürchten, dass die Erlaubnis am Ende doch noch verweigert wird.

Keine Panik bei versäumter Fristverlängerung

In den ersten Jahren erteilt die Bundesagentur für Arbeit eine Erlaubnis nach § 1 AÜG nur befristet. Die Verlängerung muss dann mindestens drei Monate vor Ablauf des Erlaubniszeitraums beantrag werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, reagiert die Behörde recht unerbittlich und macht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand von einer dezidierten Darlegen Ihrer Gründe abhängig. Und hier lauern zahlreiche juristische Fallstricke. Sofern tatsächlich höhere Gewalt im Spiel war, haben Sie nicht viel zu befürchten. Für menschliches Versagen hat das deutsche Verwaltungsrecht aber wenig Verständnis. Offenbaren Sie Mängel in der Prozessorganisation Ihres Unternehmens, kann das nicht nur der Fristverlängerung, sondern sogar der Neubeantragung einer Erlaubnis entgegenstehen. In dieser Situation ist es taktisch oftmals klüger, auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu verzichten und stattdessen eine GmbH oder eine UG zu erwerben, die über die benötigte Erlaubnis verfügt. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihren Betrieb bisher noch nicht als Kapitalgesellschaft führen, da der Rechtsformwechsel aus unternehmerischer Sicht noch mit einer Reihe weiterer Vorteile einhergeht.

Risiken mindern und Steuern sparen durch den Kauf einer Vorrats-GmbH mit Arbeitnehmerüberlassung

Sofern Sie Ihren Betrieb bisher als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft geführt haben, hat der Erwerb einer Vorrats-GmbH mit Arbeitnehmerüberlassung oder einer Vorrats-UG mit Arbeitnehmerüberlassung auch noch eine Reihe weiterer beträchtlicher Vorteile für Sie. Das gilt insbesondere in Hinblick auf die Steuerung der Risiken, die bei der Arbeitnehmerüberlassung sehr viel höher sind, als bei der Personalvermittlung. Wenn einige Ihrer Mitarbeiter einfach nicht im Kundenbetrieb erscheinen und dort deshalb die Produktionsanlage eine Stunde stillsteht, werden Sie sich sehr schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sehen. Für einen Schaden, den Sie rechtlich zu vertreten haben, müssen Sie dann mit Ihrem gesamten Vermögen einstehen. Betreiben Sie die Arbeitnehmerüberlassung dagegen in der Rechtsform der GmbH oder der UG, ist Ihr Privatvermögen nicht gefährdet. Sie haften nur mit dem Kapital, das Sie in die Gesellschaft eingebracht haben. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft schützt Sie also auch vor dem persönlichen finanziellen Ruin im Schadensfall.

Zudem kann es auch steuerlich vorteilhaft sein, einen Teil Ihrer Gewinne ausschließlich der Körperschaftsteuer zu unterwerfen, da der Steuersatz hier nur 15 Prozent beträgt. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie beabsichtigen, sich lediglich einen Unternehmerlohn zu zahlen, aber keine Dividendenausschüttungen planen, weil Sie Teile Ihres Gewinns reinvestieren wollen. In diesem Fall sparen Sie bereits bei einem Gewinn von 50.000 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent etwa 10.000 Euro Steuern pro Jahr. Die Gründungskosten für Ihre Kapitalgesellschaften werden dann durch die Steuervorteile bereits innerhalb weniger Monate amortisiert.

Wie der Kauf einer Vorrats-GmbH bzw. einer Vorrats-UG im Detail abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie auf den verlinkten Seiten. Darüber hinaus beraten wir Sie selbstverständlich gerne persönlich. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin. Das Beratungsgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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