Vorrats-UG oder Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler

Baufirmen kaufen Vorrata VorratsgesellschaftenWenn Sie eine eine Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler oder einen entsprechende UG erwerben wollen, dann sind Sie bei uns in besten Händen. Die Vorrata ist auf die Gründung solcher Gesellschaften spezialisiert und berät Sie zu diesem Thema gerne umfassend und kompetent. Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, haben wir nachfolgend die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler – Erlaubnisvorbehalt

Wer in Deutschland als Makler oder Bauträger tätig werden will, benötigt dazu gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) eine behördliche Erlaubnis.
Erlaubnispflichtig sind insbesondere folgende gewerbliche Tätigkeiten:

Während die verspätete Anmeldung eines Gewerbes meist ohne Folgen bleibt, sollten Sie bei der Einholung einer behördlichen Erlaubnis besser kein Risiko eingehen. Ein Verstoß gegen die Erlaubnispflicht kann gemäß § 144 GewO mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro geahndet werden. Um dies zu vermeiden, reicht es nicht, den Antrag im Voraus zu stellen. Sie dürfen erst wirtschaftlich tätig werden, nachdem Ihnen die erforderliche Erlaubnis erteilt wurde. Zuständig sind in der Regel die Gemeinden, in manchen Bundesländern auch die Landkreise. Die Bearbeitungszeit beträgt, gerade in Großstädten und Ballungszentren, meist mehrere Wochen.

Welche Vorteile hat der Kauf einer Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler ?

Die Beantragung einer Erlaubnis nach § 34c GewO geht mit einem nicht zu unterschätzenden bürokratische Aufwand einher, der Ihnen Ressourcen entzieht, die Sie viel gewinnbringender in Ihr Unternehmen investieren können. Darüber hinaus ist es oft erforderlich, sofort zu handeln. Die zuständige Behörde wir Ihnen aber bei erstmaliger Antragstellung nicht sofort eine Erlaubnis erteilen. Wartezeiten von unvorhersehbarer Dauer sind hier nicht zu vermeiden. Es sei denn, Sie erwerben eine Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler, die bereits über die erforderliche behördliche Erlaubnis verfügt. Dann können Sie innerhalb kürzester Zeit, sofern erforderlich auch binnen 24 Stunden, tätig werden. Unsere Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler sowie unsere Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sind sofort einsetzbar und haben sogar bereits eine Steuernummer und ein Bankkonto. Sie brauchen keinen anwaltlichen Berater und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, weil wir Ihnen einen Großteil der Bürokratie bereits abgenommen haben.

Sie sparen nicht nur Zeit und Geld, sondern werden auch flexibler

Der Kauf einer Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler hat darüber hinaus einen weiteren großen Vorteil. Bei einem Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft ist die behördliche Erlaubnis immer an die beteiligten natürlichen Personen geknüpft. Verlieren Sie, oder im Fall einer GbR, OHG oder KG, einer Ihrer Geschäftspartner, die persönliche Erlaubnis, erlischt diese gleichzeitig für Ihr Unternehmen. Darüber hinaus können Sie nur Geschäftspartner aufnehmen, die über eine persönliche Erlaubnis verfügen. Selbst die Beteiligung eines Ehegatten ohne Lizenz ist unmöglich. Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, also einer GmbH oder einer UG, führen. In diesem Fall wird der Gesellschaft selbst die behördliche Erlaubnis erteilt, ihr Bestand wird durch personelle Veränderungen nicht beeinflusst. Der Kauf einer Vorrats-GmbH für Bauträger und Makler, die bereits in das Handelsregister eingetragen ist und über eine behördliche Erlaubnis verfügt, ist dabei besonders komfortabel. Sie müssen dann nur noch die nach § 9 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erforderliche Anzeige veranlassen. Hier handelt es sich aber nicht um einen Antrag, sondern lediglich um eine bloße Meldung an die Behörde. Sie können mit Ihrer neuen Gesellschaft sofort erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausüben.

Wie der Kauf einer Vorrats-GmbH1 bzw. einer Vorrats-UG2 im Einzelnen abläuft und welche Kosten auf Sie zukommen, lesen Sie auf den verlinkten Seiten. Selbstverständlich beraten wird Sie auch gerne persönlich. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin für eine kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

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