Vorrats-GmbH oder Vorrats-UG für das Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
Die Vorrata ist auf die Gründung von Gesellschaften für Branchen, die eine behördliche Erlaubnis benötigen, spezialisiert. Auch für Unternehmer aus dem Bewachungsgewerbe halten wir Gesellschaften bereit, die über eine Erlaubnis nach § 34a GewO verfügen. Durch den Kauf einer Gesellschaft sparen Sie Zeit und Geld, da der nicht zu unterschätzende bürokratische Aufwand entfällt und Sie außerdem nicht auf Ihre Erlaubnis warten müssen. Bei unseren Gesellschaften handelt es sich darüber hinaus um echte Vorratsgesellschaften, die bisher nicht am Wirtschaftsverkehr teilgenommen haben. Die für den Mantelkauf typischen Risiken sind hier völlig ausgeschlossen. Dennoch profitieren Sie sofort nach der Übertragung der Gesellschaft vom Haftungsprivileg gemäß GmbH-Gesetz, da unsere Gesellschaften bereits im Handelsregister eingetragen sind. Sie sind nach dem Kauf einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) sofort handlungsfähig.
Leistungsbeschreibung
- Das Stammkapital, das bei einer GmbH 25.000 Euro und bei einer UG (haftungsbeschränkt) 10 Euro beträgt, wurde vollständig aufgebracht.
- Die GmbH oder UG verfügt über ein Konto bei einer deutschen Großbank, für den Käufer besteht die Möglichkeit, das Konto zu übernehmen.
- Die steuerliche Erfassung der GmbH oder UG beim Finanzamt ist bereits erfolgt, die Gesellschaften verfügen über eine Steuernummer.
- Auf Wunsch kann die Übertragung der Gesellschaft innerhalb weniger Tage erfolgen.
Bei der Übertragung erhält der Käufer alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt, dazu zählen insbesondere
- die Gründungsurkunde der GmbH oder UG
- der Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- die Eintragungsnachricht des Registergerichts
- die Eröffnungsbilanz der GmbH oder UG
- die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einschließlich Steuernummer.
- die Kopien aller Kontoauszüge der Gesellschaft
- und die Dokumente zur Kontoübertragung
Zusätzlich erhält der Käufer folgende brachenspezifische Dokumente
- die behördliche Erlaubnis nach § 34a GewO
- die Police der nach § 6 Bewachungsverordnung gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung
Kaufpreis und Gründungskosten
- Den Kaufpreis für eine GmbH oder UG mit behördlicher Erlaubnis nach § 34a GewO teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Unser Kaufpreis inkludiert stets das Stammkapital sowie ein Aufgeld für die Gründungskosten.
- Beim Erwerb einer GmbH können Sie den Kaufpreis gerne erst nach dem Notartermin entrichten. Alternativ können Sie den Kaufpreis auch gerne im Voraus auf unser Konto oder ein Notar-Anderkonto (Treuhandkonto) überweisen. Beim Kauf einer UG ist in der Regel nur eine Kaufpreisentrichtung per Überweisung auf eines unserer Konten möglich.
Notar- und Gerichtsgebühren für die Übertragung der Gesellschaft
- Die Notar- und Gerichtskosten für die Übertragung der GmbH oder UG sind im Kaufpreis nicht enthalten und müssen vom Käufer zusätzlich entrichtet werden.
- Die Höhe dieser Kosten hängt auch davon ab, welche und wie viele Änderungen Sie vornehmen möchten, ob Sie zum Beispiel das Stammkapital erhöhen oder mehrere Geschäftsführer bestellen. Bei einer einfachen Übernahme (ein Geschäftsführer, keine Kapitalerhöhung) müssen Sie sowohl bei der GmbH, als auch der UG mit einem Betrag von etwa 900 Euro rechnen.
- Der Notar rechnet gemäß Notar- und Gerichtskostengesetz (GNotKG) ab. Die Kostensätze sind deshalb im gesamten Bundesgebiet einheitlich und nicht verhandelbar. Notaren ist es berufsrechtlich strikt untersagt, für die Vermittlung von Kunden Prämien auszuloben, sie dürfen Großkunden auch keine Preisnachlässe gewähren.
Ablauf
- Kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail, gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen . Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
- Wenn Sie sich für den Kauf einer unserer Vorratsgesellschaften entscheiden, vereinbaren wir zeitnah einen Notartermin, entweder an einem unserer Standorte in Berlin und Essen oder bei einem Notar Ihrer Wahl in ganz Deutschland.
- Nach Übertragung der Gesellschaft ist diese sofort einsatzfähig. Die Firma muss nicht um den Zusatz „in Gründung“ ergänzt werden.
- Wir arbeiten sehr zügig, die Transaktion kann auf Wunsch auch innerhalb 24 Stunden abgewickelt werden.
Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und beraten Sie gerne.
Unverbindliche Anfrage senden